
Alexander Bolbrinker
Alexander Bolbrinker ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Er berät und vertritt Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Sein Beratungsansatz ist geprägt durch eine sorgfältige rechtliche Analyse, eine klare Kommunikation der Handlungsoptionen und eine konsequente Ausrichtung auf das wirtschaftlich und rechtlich optimale Ergebnis für den Mandanten.
Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Begleitung von Kündigungsschutzverfahren sowie der Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungsregelungen. Durch eine strukturierte Fallvorbereitung und zielgerichtetes Verhandlungsgeschick setzt er die Interessen seiner Mandanten sowohl in der außergerichtlichen Einigung als auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht effektiv durch.
